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BAföG - der Weg in die Unabhängigkeit

Studieren - ein neuer Lebensabschnitt hat begonnen: neue Wohnung, neue Freunde, neue Unabhängigkeit! Doch wer wirklich unabhängig sein möchte, muss auch finanziell auf eigenen Beinen stehen. Ein unlösbares Problem? Von wegen!
Wer nicht die nötigen Rücklagen hat oder sein Studium „sponsered by Oma“ absolvieren kann, der kann sich vom Staat unter die Arme greifen lassen. Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAföG, soll auch Studenten aus weniger begüterten Familien finanzielle Chancengleichheit geboten werden.
Voraussetzungen für BAföG
BAföG ist nicht nur Studenten vorbehalten. Auch Schüler allgemeinbildender Schulen ab der zehnten Klasse, Fachschulen und Berufsfachschulen können die finanzielle Beihilfe beantragen. Wichtig ist nur, dass es sich um die erste Ausbildung handelt, da Zweitausbildungen nur unter besonderen Umständen gefördert werden.
Besonderheit: Wechsel des Studienfachs!
Wer sich bis Ende des zweiten Semesters entschließt, sein Studienfach zu wechseln, hat keine Einschränkungen zu befürchten. Ist man aber am Ende des dritten Semester angelangt, so wird ein „wichtiger“ Grund erwartet, um die Förderung beizubehalten.
Auch Altersgrenzen spielen bei der BAföG-Beantragung eine Rolle. Falls der Antragsteller keine nahestehenden kranken Verwandten pflegt oder aktiv an der Kindererziehung beteiligt ist, dann ist die Altersgrenze von 30 Jahren zu beachten. Dies gilt auch für die Förderung während des Masterstudiums.
Großes Plus der BAföG-Förderung: anders als beim Stipendium ist zur Antragsstellung keine besondere Begabung gefordert.
Wer also diese Voraussetzungen erfüllt, für den stellt sich die wohl wichtigste Frage:
Mit wie viel BAföG kann ich rechnen?
Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten, da die BAföG-Zahlungen individuell berechnet werden. Sie setzen sich zusammen aus dem Grundbedarf, dem eigenen Einkommen sowie dem Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten.
Wer nun befürchtet, sein Sparschwein komplett plündern zu müssen, um Anspruch zu haben, sei beruhigt: für Unverheiratete beträgt der Freibetrag 5200 Euro!
Darüber hinaus werden bei der Berechnung noch viele weitere Faktoren berücksichtigt: Neben der Art der Ausbildung spielen auch die Wohnverhältnisse eine Rolle: 5er WG oder die komfortable Einraumwohnung oder doch bei den Eltern? Diese Dinge sollten beachtet werden, damit am Ende des Geldes nicht zu viel Monat übrig bleibt!
Wenn schließlich die Höhe der Zahlungen ermittelt wurde, erhält man BAföG-Zahlungen im Rahmen der Regelstudienzeit.
Muss ich mein BAföG vollständig zurückzahlen?
Schüler, die Anspruch auf BAföG haben, müssen die erhaltenen Leistungen in der Regel nicht zurückzahlen. Studenten sind nur von der Hälfte der Zahlungen befreit. Die andere Hälfte besteht aus einem zinslosen Darlehen, das nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss.
Hier ein kleiner Anreiz, sich beim Studieren besonders anzustrengen: Studenten, die die Abschlussprüfung innerhalb der Förderungsdauer bestehen, können mit einem Teilerlass von 25% rechnen!
Wichtige Tipps zum Schlus
Auch bei der Bafög-Beantragung bzw. beim Bafög Antrag ist Zeit Geld!
Anbei geht´s zum Bafög - Ausbildungsverzeichnis der Länder
Viele Antragsteller warten, bis sie alle (zugegebenermaßen nicht wenige) Unterlagen zusammen haben und stellen dann erst ihren Erstantrag. Ein fataler Fehler!
Die BAföG-Zahlungen erfolgen ab dem Datum der Antragsstellung. Wer zu lange wartet und erst während des Semesters die Unterlagen einreicht, kann nicht auf Nachzahlungen hoffen!
Daher ist es ratsam, vor Antritt des Studiums einen formlosen Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu schicken mit dem Versprechen, die erforderlichen Unterlagen sobald wie möglich nachzureichen.
Die Unterlagen für die Antragstellung besorgt man sich im Anschluss entweder direkt vor Ort oder auf den offiziellen BAföG-Seiten im Internet.
Auch wenn dann die Zahlungen regelmäßig auf dem Konto eingehen und das Studentenleben angenehmer machen, darf man den Blick für die Zukunft nicht verlieren: Für jedes Jahr (Wintersemester zu Wintersemester) ist rechtzeitig ein Folgeantrag zu stellen!
Doch wer sich einmal erfolgreich durch den Bürokratiedschungel gehangelt hat, wird feststellen: Übung macht den Meister!
Zum Bafög Rechner geht’s hier!
